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Energieausweis

Rechtssicherheit für jedes Wohngebäude nach EnEV Standard

Mit Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 wurde die Pflicht für Energieausweise auch für Bestandsgebäude eingeführt. Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat seit spätestens 01.01.2009 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Der Gesetzgeber sieht zwei mögliche Ausweisarten vor.

Bedarfsbasierter Energieausweis

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.

Verbrauchsbasierter Energieausweis

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen ebenso zulässig, also entweder bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen, neueren oder modernisierten. Siehe Infografik.

Sie wohnen in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Wohnung? Dann benötigen Sie (noch) keinen Energieausweis. Sobald Sie allerdings entscheiden, Ihre Immobilie zu verkaufen oder neu vermieten möchten, muss dem Käufer oder Mieter künftig ein Energiepass vorlegt werden. Der Energiepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Verbrauchsbasierter Energieausweis für Wohngebäude

ERA Partner bieten Ihnen in Kooperation mit Minol den kostengünstigen Energieausweis auf Basis des Verbrauchs an.

Bedarfsbasierter Energieausweis für Wohngebäude

Für Gebäude, die nach dem aktuellen Stand der EnEV 2007 nicht in den Genuss der günstigeren Ausweisvariante kommen oder keine Verbrauchswerte der Immobilie vorgelegt werden können, haben wir eine ebenso preisgünstige wie leistungsstarke Lösung: den bedarfsbasierten Energieausweis mit Begehung und Datenaufnahme direkt vor Ort.

Der ERA Partner begeht gemeinsam mit Ihnen Ihr Gebäude und nimmt die Daten, die wir dann zur Berechnung Ihres Ausweises benötigen, vor Ort auf. Vorteile für Sie:

  • Bundesweit leistungsfähig
  • Alles aus einer Hand
  • Qualifizierte Sachverständige
  • Günstig und einfach

Wichtig zu wissen: Seit dem 01.01.2009 benötigt ausnahmslos jedes Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung (auch einzelner Wohnungen) einen gültigen

Energieausweis. Verstöße werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Sorgen Sie vor!

Details erhalten Sie von Ihrem ERA Partner vor Ort!

Weitere Informationen unter www.energieausweis-minol.de/era

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Mülheimer Straße 19
40878 Ratingen

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